Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Xaver Bauer - Management- und Organisationsberatung, im Folgenden Auftragnehmer, und der beauftragenden Partei, im Folgenden Auftraggeber, über Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Management- und Organisationsberatung, Prozess- und Ablauforganisation, Personaleinsatzplanung und Personalorganisation, strategische Beratung für Pflege- und Sozialwirtschaft sowie Durchführung von Workshops, Schulungen und Trainings.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
§ 2 Definitionen
- Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Leistungen zu einem Zweck in Anspruch nehmen, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 3 Leistungsumfang
- Art, Umfang, Dauer und Vergütung der Leistung werden in einem schriftlichen Vertrag oder Angebot festgelegt.
- Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
- Die Leistungen gelten als erbracht, wenn die vereinbarten Analysen, Empfehlungen oder Konzepte erstellt und dem Auftraggeber übergeben wurden - unabhängig von deren Umsetzung.
- Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und orientiert sich an der individuellen Situation des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer bedienen, bleibt jedoch für die Vertragserfüllung verantwortlich.
§ 4 Leistungsänderungen
- Änderungswünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit sie für den Auftragnehmer zumutbar sind.
- Führen Änderungen zu einem Mehraufwand oder einer Verlängerung der Projektlaufzeit, wird eine angemessene Anpassung von Vergütung und Terminen vereinbart.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 5 Schweigepflicht und Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln - auch nach Beendigung des Vertrags.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Auf Verlangen bestätigt der Auftraggeber schriftlich die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung wird als Stundensatz oder Pauschalpreis schriftlich vereinbart.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
- Zusätzlich zur Vergütung werden notwendige Auslagen ersetzt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 8 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer leistet Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Leistung, sofern die Arbeit mangelhaft ist.
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.
- Mängel sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Schäden gehaftet, die vorhersehbar und vertragstypisch sind.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsobergrenze beträgt je Schadensfall 250.000 €.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erhält an allen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
- Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 11 Kündigung, Vertragsaufhebung und Projektabbruch
- Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
- Im Übrigen kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen, sofern im Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
- Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist jederzeit möglich. Sie bedarf einer Vereinbarung in Textform. In der Aufhebungsvereinbarung sollen insbesondere der Beendigungszeitpunkt, bereits erbrachte Leistungen, noch offene Vergütungen, Auslagen, Reisekosten, Stornokosten sowie die weitere Nutzung bereits übergebener Arbeitsergebnisse geregelt werden.
- Wird ein Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung beendet, erhält der Auftragnehmer die Vergütung für die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie den Ersatz bereits angefallener oder nicht mehr vermeidbarer Auslagen.
- Bereits fest gebuchte Termine, Reiseleistungen, Unterkünfte, externe Leistungen oder sonstige projektbezogene Kosten, die aufgrund der Vertragsbeendigung nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind vom Auftraggeber zu ersetzen, soweit sie erforderlich und nachweisbar waren.
- Gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers, zum Beispiel Naturkatastrophen, Streiks oder Pandemien, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.