Muster-Dienstplan Jugendhilfe

Dienstplan Wohngruppe: Beispiel und kostenlose Vorlage.

Muster-Dienstplan für eine Wohngruppe in der Jugendhilfe: Dienstzeiten, Besetzung Mo–So, Netto-Stellenbedarf und kostenlose Excel-Vorlage zum Download.

Kurz beantwortet

Ein tragfähiger Dienstplan für eine Wohngruppe entsteht in vier Schritten: Standardwoche erfassen, feste Dienstbausteine unter die Bedarfsspitzen legen, die Besetzung je Wochentag festlegen und mit Netto-Stunden gegenrechnen. Im Muster unten laufen täglich drei Tagdienste à 8 Stunden und ein Nachtdienst mit Bereitschaft. Das sind 185,5 Stunden pro Woche auf der Sollzeit und rund 6,3 Vollzeitstellen. Die Excel-Vorlage rechnet das für Ihre Zahlen automatisch.

Excel-Vorlage herunterladen (kostenlos)

Die Vorlage enthält Dienstbausteine, Besetzung von Montag bis Sonntag, einen Netto-Rechner für den Stellenbedarf und einen leeren Monatsplan mit Auswahlliste für die Dienstkürzel. Alle hellorangen Felder passen Sie an Ihre Einrichtung an.

Die Dienstbausteine im Muster

Muster-Dienstplan Wohngruppe: Früh, Spät, Spät 2 und Nacht unter der Woche, Früh, Mitte, Spät und Nacht am Wochenende
DienstZeitWofür?
Früh (F)06:00–14:00Wecken, Frühstück, Schulweg, Übergabe von der Nacht
Mitte (M), am Wochenende10:00–18:00Freizeit, Ausflüge, Mittagessen, wenn keine Schule ist
Spät (S)13:30–21:30beginnt 30 Minuten vor Ende des Frühdienstes: Übergabe, Hausaufgaben, Abendessen, Zubettgehen
Spät 2 (S2), unter der Woche15:30–23:30Einzelbegleitung, Termine am Nachmittag, Ausgang und Ruhe bis Mitternacht
Nacht (N)21:00–07:00Arbeitszeit 21:00–22:30 und 06:00–07:00, dazwischen Bereitschaftsdienst

Die Dienste sind feste Bausteine zu 8 Stunden statt historisch gewachsener Zeiten. Sie liegen unter den drei typischen Spitzen einer Wohngruppe: morgens vor der Schule, nachmittags bei Hausaufgaben und Terminen, abends bis zur Nachtruhe. Woher diese Spitzen kommen, zeigt die Standardwoche im Artikel Dienstplanung Jugendhilfe.

Besetzung von Montag bis Sonntag

Mo–FrSa–So
TagdiensteFrüh, Spät, Spät 2Früh, Mitte, Spät
NachtNacht mit BereitschaftNacht mit Bereitschaft
Stunden auf der Sollzeit je Tag3 × 8 + 2,5 = 26,53 × 8 + 2,5 = 26,5

Das ergibt 185,5 Stunden pro Woche. Unter der Woche fängt der zweite Spätdienst Einzelbegleitungen und den späten Abend ab, am Wochenende übernimmt der Mitteldienst die schulfreie Zeit.

Wie viele Stellen braucht das Muster?

RechenschrittWert
Sollzeit Vollzeit (TVöD, 39-Stunden-Woche): 250 Tage × 7,8 h ÷ 12162,5 h / Monat
minus Ausfall 21,5 % (Urlaub 13,5 %, Krankheit, Fortbildung, Supervision 8 %)127,6 h / Monat
verteilt auf jeden Kalendertag (÷ 30,42)4,19 h / Tag
Dienststunden je Tag im Muster (185,5 ÷ 7)26,5 h
Stellenbedarf (26,5 ÷ 4,19)rund 6,3 Vollzeitstellen

Davon entfallen rund 5,7 Stellen auf die Tagdienste und 0,6 Stellen auf die Arbeitszeit-Anteile der Nacht. Die Bereitschaft wird gesondert vergütet und ist in dieser Rechnung nicht enthalten. Ob diese Stellen in Ihrer Leistungsvereinbarung tatsächlich vorgesehen sind, ist der eigentliche Prüfstein. Die Rechnung macht eine Lücke sichtbar, statt sie im täglichen Einspringen zu verstecken. Mehr dazu unter Netto-Dienstplanung.

Die Regeln, die jeder Dienstplan einhalten muss

  • Höchstens 8 Stunden am Tag, 10 Stunden nur mit Ausgleich (§ 3 ArbZG).
  • 30 Minuten Pause ab 6 Stunden (§ 4 ArbZG). Ein 8-Stunden-Dienst bringt nur dann volle 8 Stunden, wenn die Pause als Arbeitszeit zählt, im TVöD etwa bei Wechselschicht.
  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Diensten (§ 5 ArbZG): kein Frühdienst nach Spät 2.
  • Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr (§ 11 ArbZG).
  • Bereitschaftsdienst zählt für den Arbeitsschutz voll; im Schnitt sind höchstens 48 Stunden pro Woche erlaubt. Das begrenzt, wie viele Nächte eine Person übernehmen kann.
  • In jedem Zeitblock die Fachkraftpräsenz, die Ihre Betriebserlaubnis vorschreibt.
  • Dienstplanregeln brauchen die Zustimmung von Betriebs- oder Personalrat.

So passen Sie das Muster an Ihre Gruppe an

  1. Standardwoche erfassen: Aufgaben mit Uhrzeit und Dauer, und ob sie mit der ganzen Gruppe oder einem einzelnen Kind erledigt werden.
  2. Bausteine verschieben: Dienstzeiten so legen, dass sie unter Ihren Spitzen liegen und Übergaben überlappen.
  3. Besetzung festlegen: im Blatt „Besetzung“ je Wochentag 1 oder 0 eintragen.
  4. Netto gegenrechnen: Ihre Wochenstunden und Ausfallquote im „Netto-Rechner“ eintragen und mit den vorhandenen Stellen vergleichen.
  5. Monatsplan füllen: Namen eintragen, Dienste per Auswahlliste verteilen, Ruhezeiten und Nächte prüfen.

Dienstplanmodelle für weitere Konstellationen, etwa Eingliederungshilfe oder Gruppen mit Nachtwache statt Bereitschaft, beschreibt die Seite Dienstplan Jugendhilfe & Behindertenhilfe.

Häufige Fragen

Wie sieht ein Dienstplan für eine Wohngruppe aus?

Typisch sind feste Dienstbausteine zu 8 Stunden: ein Frühdienst ab 6 Uhr, ein Spätdienst mit Übergabe am frühen Nachmittag, unter der Woche ein zweiter Spätdienst bis zur Nachtruhe, am Wochenende ein Mitteldienst und ein Nachtdienst mit Bereitschaft. Die Dienste liegen unter den Bedarfsspitzen am Morgen, Nachmittag und Abend.

Wie viele Stellen braucht eine Wohngruppe rund um die Uhr?

Im Muster mit drei Tagdiensten und einer Nacht mit Bereitschaft sind es rund 6,3 Vollzeitstellen auf der Sollzeit, gerechnet mit TVöD, 39-Stunden-Woche und 21,5 % Ausfall. Eine Vollzeitstelle bringt dabei rund 4,2 Stunden Dienst an jedem Kalendertag. Maßgeblich sind die eigenen Dienste, die eigene Ausfallquote und die Leistungsvereinbarung.

Zählt der Bereitschaftsdienst in der Nacht als Arbeitszeit?

Für die Sollzeit zählen nur die Arbeitsanteile, etwa am Abend und am Morgen. Der Bereitschaftsdienst dazwischen wird gesondert vergütet. Für den Arbeitsschutz zählt er aber voll, und im Schnitt sind höchstens 48 Stunden pro Woche erlaubt.

Gibt es eine kostenlose Vorlage für einen Dienstplan in der Jugendhilfe?

Ja. Der Dienstplanbauer stellt eine Excel-Vorlage mit Dienstbausteinen, Besetzung von Montag bis Sonntag, Netto-Rechner und Monatsplan kostenlos zum Download bereit.

Warum kein Frühdienst nach dem zweiten Spätdienst?

Zwischen zwei Diensten müssen nach § 5 ArbZG 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wer bis 23:30 Uhr arbeitet, darf am nächsten Morgen nicht um 6 Uhr beginnen.

Xaver Bauer

Xaver Bauer – Dienstplanbauer. Gesundheits- und Krankenpfleger, verantwortliche Pflegefachkraft, Experte außerklinische Intensivpflege, B.A. Gesundheits- und Sozialmanagement, ehemaliger Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter. Begleitet stationäre Pflegeeinrichtungen bei PeBeM, Dienstplanung und Ablauforganisation – bisher 35 Einrichtungen bei 9 Trägern. Profil auf LinkedIn →

Stand: Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien.

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