Förderantrag nach §8 Abs. 7 SGBXI (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) 

GKV-Förderung nach § 8 SGB XI: Zuschüsse für Ihr PeBeM-Projekt

Kurz gesagt: Pflegekassen fördern zwei Bereiche, die Ihr Projekt direkt stärken:

  1. Vereinbarkeit von Familie & Beruf für professionell Pflegende (§ 8 Abs. 7 SGB XI) und

  2. Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen (§ 8 Abs. 8 SGB XI).
    Die Anträge stellt jede Einrichtung bei der zuständigen Pflegekasse.

1) Vereinbarkeit von Familie & Beruf (§ 8 Abs. 7 SGB XI)

Was wird gefördert? Maßnahmen, die die Vereinbarkeit für in der Pflege Tätige verbessern – z. B. passgenaue Schichtmodelle, Kinderbetreuungs-Kooperationen, Schulungen/Weiterbildungen zur Vereinbarkeit oder Organisationsentwicklungs-Bausteine, die Vereinbarkeit strukturell verankern. AOK

Förderhöhe:

  • Bis zu 50 % der von der Einrichtung verausgabten Mittel, max. 7.500 € pro Einrichtung und Jahr (bei Einrichtungen mit ≥ 26 in der Pflege Tätigen).

  • Bis zu 70 % der von der Einrichtung verausgabten Mittel, max. 10.000 € pro Einrichtung und Jahr (bei Einrichtungen mit <  26 in der Pflege Tätigen).

  • Mittel können auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge können – abhängig vom Landesbudget – ins Folgejahr übertragen werden. AOK+1

Nutzen für PeBeM:

  • Finanzierung von Impulsworkshop & Begleitung zur Einführung einer kompetenzbasierten Ablauf- und Netto-Dienstplanung

  • Ausfallmanagement (Zielgröße max. 20 %), Reduktion von Mehrarbeit/Resturlaub, Vermeidung von VK-Übersettings – als vereinbarkeitsfördernde Strukturmaßnahmen


2) Digitalisierung (§ 8 Abs. 8 SGB XI)

Was wird gefördert? Einmalige Anschaffungen digitaler/technischer Ausrüstung inkl. Inbetriebnahme (z. B. Lizenzen, WLAN-Infrastruktur) – auch begleitende Schulungen. vdek+1

Förderhöhe & Laufzeit:

  • Einmaliger Zuschuss je Einrichtung: bis zu 40 %, max. 12.000 €, förderfähig bis 31.12.2030. GKV-Spitzenverband

Nutzen für PeBeM:

  • Finanzierung der digitalen Basis für Dienstplanung, Kennzahlen-Transparenz, skill-/grade-mix-gestützte Personaleinsatzplanung


So läuft die Förderung ab

  1. Maßnahmen planen: Wir konkretisieren mit Ihnen Maßnahme, Kosten und Zielbezug (Vereinbarkeit / Digitalisierung).

  2. Antrag stellen: Jede Einrichtung stellt den Antrag bei ihrer Pflegekasse (Formulare/Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes). GKV-Spitzenverband+1

  3. Umsetzen & nachweisen: Umsetzung, kurzer Verwendungsnachweis – wir liefern auf Wunsch Ergebnisdokumentation & Kennzahlenreport.


Warum sich das rechnet

  • Kompetenzbasiertes Ausfallmanagement (Ziel: ≤ 20 %)

  • Keine Überplanung im Soll-Dienstplan, weniger Mehrarbeit/Resturlaub

  • Vermeidung von VK-Übersettings durch realistische Bedarfs-/Einsatzplanung

  • Bessere Refinanzierbarkeit via einrichtungsindividuelle Pflegesatzverhandlungen – auf Basis belastbarer Kennzahlen


Rechtliche Basis & Infos

  • § 8 SGB XI – Gemeinsame Verantwortung (Förderrahmen). Gesetze im Internet+1

  • Vereinbarkeit (§ 8 Abs. 7): bis 50 % / 7.500 € p. a. je Einrichtung (bei ≥ 26 Pflegekräften). AOK+1

  • Digitalisierung (§ 8 Abs. 8): bis 40 % / max. 12.000 € einmalig je Einrichtung, förderfähig bis 31.12.2030; Richtlinien & Orientierungshilfen des GKV-Spitzenverbandes/BMG.

 

 

Unterstützung beim Förderantrag (§ 8 SGB XI)

Wir lassen Sie mit dem Antrag nicht allein.
Ich begleite Ihre Einrichtung aktiv im gesamten Förderprozess – von der Idee bis zum Bewilligungsbescheid:

  • Fördercheck: Prüfung der Förderfähigkeit (Vereinbarkeit / Digitalisierung)

  • Maßnahmen- & Kostenplan: passgenau für Ihre Einrichtung, förderkonform

  • Antragsunterlagen: Erstellung/Finalisierung inkl. Projektbeschreibung, Zeit- & Budgetplan

  • Einreichung & Kommunikation: Abstimmung mit der zuständigen Pflegekasse

  • Verwendungsnachweis: strukturierte Dokumentation und Kennzahlenreport nach Projektabschluss

Ihr Vorteil: weniger Aufwand, schnellere Umsetzung.


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