Förderantrag nach §8 Abs. 7 SGBXI (Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
GKV-Förderung nach § 8 SGB XI: Zuschüsse für Ihr PeBeM-Projekt
Kurz gesagt: Pflegekassen fördern zwei Bereiche, die Ihr Projekt direkt stärken:
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Vereinbarkeit von Familie & Beruf für professionell Pflegende (§ 8 Abs. 7 SGB XI) und
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Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen (§ 8 Abs. 8 SGB XI).
Die Anträge stellt jede Einrichtung bei der zuständigen Pflegekasse.
1) Vereinbarkeit von Familie & Beruf (§ 8 Abs. 7 SGB XI)
Was wird gefördert? Maßnahmen, die die Vereinbarkeit für in der Pflege Tätige verbessern – z. B. passgenaue Schichtmodelle, Kinderbetreuungs-Kooperationen, Schulungen/Weiterbildungen zur Vereinbarkeit oder Organisationsentwicklungs-Bausteine, die Vereinbarkeit strukturell verankern. AOK
Förderhöhe:
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Bis zu 50 % der von der Einrichtung verausgabten Mittel, max. 7.500 € pro Einrichtung und Jahr (bei Einrichtungen mit ≥ 26 in der Pflege Tätigen).
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Bis zu 70 % der von der Einrichtung verausgabten Mittel, max. 10.000 € pro Einrichtung und Jahr (bei Einrichtungen mit < 26 in der Pflege Tätigen).
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Mittel können auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge können – abhängig vom Landesbudget – ins Folgejahr übertragen werden. AOK+1
Nutzen für PeBeM:
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Finanzierung von Impulsworkshop & Begleitung zur Einführung einer kompetenzbasierten Ablauf- und Netto-Dienstplanung
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Ausfallmanagement (Zielgröße max. 20 %), Reduktion von Mehrarbeit/Resturlaub, Vermeidung von VK-Übersettings – als vereinbarkeitsfördernde Strukturmaßnahmen
2) Digitalisierung (§ 8 Abs. 8 SGB XI)
Was wird gefördert? Einmalige Anschaffungen digitaler/technischer Ausrüstung inkl. Inbetriebnahme (z. B. Lizenzen, WLAN-Infrastruktur) – auch begleitende Schulungen. vdek+1
Förderhöhe & Laufzeit:
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Einmaliger Zuschuss je Einrichtung: bis zu 40 %, max. 12.000 €, förderfähig bis 31.12.2030. GKV-Spitzenverband
Nutzen für PeBeM:
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Finanzierung der digitalen Basis für Dienstplanung, Kennzahlen-Transparenz, skill-/grade-mix-gestützte Personaleinsatzplanung
So läuft die Förderung ab
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Maßnahmen planen: Wir konkretisieren mit Ihnen Maßnahme, Kosten und Zielbezug (Vereinbarkeit / Digitalisierung).
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Antrag stellen: Jede Einrichtung stellt den Antrag bei ihrer Pflegekasse (Formulare/Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes). GKV-Spitzenverband+1
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Umsetzen & nachweisen: Umsetzung, kurzer Verwendungsnachweis – wir liefern auf Wunsch Ergebnisdokumentation & Kennzahlenreport.
Warum sich das rechnet
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Kompetenzbasiertes Ausfallmanagement (Ziel: ≤ 20 %)
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Keine Überplanung im Soll-Dienstplan, weniger Mehrarbeit/Resturlaub
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Vermeidung von VK-Übersettings durch realistische Bedarfs-/Einsatzplanung
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Bessere Refinanzierbarkeit via einrichtungsindividuelle Pflegesatzverhandlungen – auf Basis belastbarer Kennzahlen
Rechtliche Basis & Infos
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§ 8 SGB XI – Gemeinsame Verantwortung (Förderrahmen). Gesetze im Internet+1
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Vereinbarkeit (§ 8 Abs. 7): bis 50 % / 7.500 € p. a. je Einrichtung (bei ≥ 26 Pflegekräften). AOK+1
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Digitalisierung (§ 8 Abs. 8): bis 40 % / max. 12.000 € einmalig je Einrichtung, förderfähig bis 31.12.2030; Richtlinien & Orientierungshilfen des GKV-Spitzenverbandes/BMG.
Unterstützung beim Förderantrag (§ 8 SGB XI)
Wir lassen Sie mit dem Antrag nicht allein.
Ich begleite Ihre Einrichtung aktiv im gesamten Förderprozess – von der Idee bis zum Bewilligungsbescheid:
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Fördercheck: Prüfung der Förderfähigkeit (Vereinbarkeit / Digitalisierung)
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Maßnahmen- & Kostenplan: passgenau für Ihre Einrichtung, förderkonform
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Antragsunterlagen: Erstellung/Finalisierung inkl. Projektbeschreibung, Zeit- & Budgetplan
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Einreichung & Kommunikation: Abstimmung mit der zuständigen Pflegekasse
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Verwendungsnachweis: strukturierte Dokumentation und Kennzahlenreport nach Projektabschluss
Ihr Vorteil: weniger Aufwand, schnellere Umsetzung.
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