Welche Fördertöpfe es gibt
| Fördertopf | Was gefördert wird | Förderhöhe |
|---|---|---|
| § 8 Abs. 7 SGB XI Vereinbarkeit von Familie und Beruf | passgenaue Schichtmodelle, Organisationsentwicklung, Schulungen, z. B. Beratung zu Dienstplanung und Netto-Dienstplanung | bis 50 %, max. 7.500 € pro Jahr (kleinere Einrichtungen teils höher) |
| § 8 Abs. 8 SGB XI Digitalisierung | einmalige digitale Anschaffungen inklusive Inbetriebnahme und Schulung | bis 40 %, max. 12.000 € einmalig |
Die genauen Voraussetzungen legen die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands fest. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, prüfen wir vor Projektstart gemeinsam.
Warum Dienstplanberatung oft förderfähig ist
Verlässliche Dienstpläne sind der wichtigste Hebel für Vereinbarkeit: weniger Einspringen, planbare freie Tage, faire Wochenendverteilung und eine Urlaubsplanung, auf die sich Familien verlassen können. Genau das ist das Ziel einer Netto-Dienstplanung mit Ausfalllogik und klaren Schichtmodellen.
Rechenbeispiel
- 6 Beratungstage à 1.300 € = 7.800 € zzgl. USt.
- bei 50 % Förderung rechnerisch 3.900 € Eigenanteil zzgl. USt.
- pro Beratungstag rechnerisch 650 € Eigenanteil
So läuft der Antrag ab
- Erstgespräch: Ziel, Umfang und Förderfähigkeit klären.
- Angebot und Kostenplan: mit Zielbezug zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Antrag bei der Pflegekasse: den Antrag bereite ich mit Ihnen vor.
- Bewilligung, dann Start: Die Maßnahme beginnt nach der Bewilligung.
- Nachweis: Rechnung und Verwendungsnachweis für die Auszahlung.
Wichtig: Die Förderung ist keine automatische Preisreduzierung. Sie hängt von Maßnahme, Antrag, Pflegekasse und Höchstbeträgen ab. Alle Preise stehen auf der Seite Kosten.
Häufige Fragen
Wird Beratung für Pflegeeinrichtungen gefördert?
Ja, wenn sie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte dient, zum Beispiel durch passgenaue Schichtmodelle oder Organisationsentwicklung. Grundlage ist § 8 Abs. 7 SGB XI; gefördert werden in der Regel bis zu 50 % der Kosten.
Wie hoch ist die Förderung nach § 8 Abs. 7 SGB XI?
In der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 7.500 € pro Jahr und Einrichtung. Für kleinere Einrichtungen gelten teils höhere Sätze. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbands.
Ist Interimsmanagement förderfähig?
Nein. Interimsleitung ist operative Leitungsarbeit und wird nicht über die GKV-Förderung für Beratungsmaßnahmen abgerechnet.
Wer stellt den Förderantrag?
Die Pflegeeinrichtung stellt den Antrag bei der Pflegekasse. Der Dienstplanbauer bereitet ihn gemeinsam mit der Einrichtung vor, inklusive Kostenplan und Zielbezug.
Können wir sofort starten und später fördern lassen?
In der Regel sollte die Bewilligung vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Deshalb klären wir die Förderfähigkeit vor Projektstart.
Stand: Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien.
Wo hakt es bei Ihnen?
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