Woher PeBeM kommt
Grundlage ist ein wissenschaftliches Projekt der Universität Bremen, das der Gesetzgeber in Auftrag gegeben hat. Dort wurde in vielen Pflegeeinrichtungen gemessen, welche Pflegeleistungen Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich brauchen und welche Qualifikation dafür nötig ist. Das Ergebnis: Insgesamt wird mehr Personal gebraucht, vor allem mehr Assistenzkräfte. Pflegefachpersonen sollen stärker steuern, einschätzen und fachlich verantworten, statt jede Aufgabe selbst zu erledigen.
Was § 113c SGB XI regelt
- Personalanhaltswerte je Pflegegrad: Für jeden Pflegegrad ist festgelegt, wie viel Personal je Bewohnerin oder Bewohner vereinbart werden kann.
- Drei Qualifikationsgruppen: Pflegefachkräfte (dreijährige Ausbildung), Assistenzkräfte mit landesrechtlich geregelter ein- bis zweijähriger Ausbildung und Hilfskräfte ohne entsprechende Ausbildung.
- Vereinbarung mit den Pflegekassen: Die Personalausstattung wird in den Pflegesatzverhandlungen vereinbart. PeBeM eröffnet dabei die Möglichkeit, mehr Personal zu vereinbaren, insbesondere im Assistenzbereich.
Warum PeBeM keine reine Rechenaufgabe ist
Die Berechnung der Stellen ist der kleinere Teil. Schwierig wird es im Alltag: Wer übernimmt welche Aufgabe? Was darf delegiert werden, wer prüft nach? Wie sieht ein Frühdienst aus, wenn statt drei Fachkräften zwei Fachkräfte und zwei Assistenzkräfte im Wohnbereich sind? Ohne klare Antworten bleibt PeBeM eine Tabelle, während der Dienstplan weiter nach alten Mustern läuft.
Was eine Einrichtung konkret braucht
- Analyse: Belegung, Pflegegrade, Personalstruktur, Ausfallquoten und tatsächliche Abläufe.
- Rollenmatrix: Welche Aufgabe gehört zu welcher Qualifikation, wer delegiert, wer meldet zurück.
- Netto-Dienstplanung: Planung mit der Arbeitszeit, die nach Urlaub, Krankheit und Fortbildung wirklich verfügbar ist.
- Stationäre Ablauforganisation: ein Tagesablauf im Wohnbereich, der zum neuen Qualifikationsmix passt.
- Evaluation: prüfen, ob die neue Struktur im Alltag trägt, und nachsteuern.
Genau diese vier Schritte – Analyse, Planung, Umsetzung, Evaluation – sind der Kern meiner Arbeit als Dienstplanbauer. Mehr dazu auf der Seite PeBeM-Umsetzung und im Fachartikel zur Rollenmatrix.
Häufige Fragen
Wofür steht die Abkürzung PeBeM?
PeBeM steht für Personalbemessung bzw. das Personalbemessungsverfahren in der vollstationären Langzeitpflege. Rechtsgrundlage ist § 113c SGB XI.
Seit wann gilt PeBeM?
Die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI gelten seit dem 1. Juli 2023. Seitdem können vollstationäre Pflegeeinrichtungen ihre Personalausstattung auf dieser Grundlage mit den Pflegekassen vereinbaren.
Gilt PeBeM auch für ambulante Pflegedienste?
Nein. § 113c SGB XI betrifft die vollstationäre Pflege, also Pflegeheime. Ambulante Dienste und Tagespflege sind nicht gemeint.
Heißt PeBeM, dass wir weniger Fachkräfte brauchen?
Nicht weniger Fachkräfte, sondern einen anderen Einsatz: Pflegefachpersonen konzentrieren sich auf Steuerung, Einschätzung und Vorbehaltsaufgaben, Assistenzkräfte übernehmen mehr. Dafür braucht es klare Rollen, Delegation und einen passenden Dienstplan.
Brauchen wir für PeBeM eine neue Software?
Nein. PeBeM lässt sich mit der vorhandenen Dienstplan- und Pflegesoftware umsetzen. Entscheidend sind Rollen, Abläufe und Planungslogik. Für die Ablaufanalyse kann zusätzlich VitalDesk eingesetzt werden, das ist aber kein Muss.
Wer hilft bei der Umsetzung von PeBeM?
Der Dienstplanbauer Xaver Bauer begleitet stationäre Pflegeeinrichtungen bei Analyse, Rollenmatrix, Netto-Dienstplanung, Ablauforganisation und Evaluation – bisher in 35 Einrichtungen bei 9 Trägern, deutschlandweit vor Ort.
Stand: Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien.
Wo hakt es bei Ihnen?
30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Sie schildern die Lage, ich sage Ihnen offen, wo ich ansetzen würde, was es ungefähr kostet und ob eine Förderung infrage kommt.
Kostenloses Erstgespräch buchen