Einführung der Personalbemessung

Einführung PeBeM: GVWG, Fristen und erste Schritte.

Einführung der Personalbemessung PeBeM: vom GVWG 2021 über § 113c SGB XI bis zu den Fristen – und wie Pflegeheime die Einführung im Haus planen.

Kurz beantwortet

Die neue Personalbemessung (PeBeM) gilt seit dem 1. Juli 2023: Seitdem können vollstationäre Pflegeeinrichtungen Personal nach den Personalanhaltswerten des § 113c SGB XI vereinbaren. Weitere Fristen betreffen die Überführung alter Vergütungszuschläge (spätestens bis 31. Dezember 2025), Übergangsregeln für zusätzliches Personal (bis 31. Dezember 2026) und die regelmäßige Überprüfung der Werte. Im eigenen Haus beginnt die Einführung mit einer Ist-Analyse und endet erst, wenn Rollen, Abläufe und Dienstplan zum neuen Qualifikationsmix passen.

Zeitstrahl: So wurde PeBeM eingeführt

Zeitstrahl zur Einführung von PeBeM von der Studie 2020 über den Start am 1. Juli 2023 bis zu den Übergangsfristen 2025 und 2026
ZeitpunktWas passiert ist
August 2020Abschlussbericht zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens unter Leitung der Universität Bremen (Prof. Heinz Rothgang)
Juli 2021Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) tritt in Kraft und schreibt die Personalanhaltswerte in § 113c SGB XI fest, anwendbar ab 1. Juli 2023.
1. Juli 2023Start: Pflegesatzvereinbarungen können Personal nach den Personalanhaltswerten des § 113c Abs. 1 SGB XI enthalten. Die Rahmenverträge regeln Mindestausstattung, Zusatzbedarfe und Qualifikationen. Neue Anträge auf alte Vergütungszuschläge für zusätzliche Fach- und Hilfskräfte sind nicht mehr möglich.
bis 31. Dezember 2025Bereits vereinbarte Vergütungszuschläge werden spätestens bis dahin in die Pflegesätze überführt (§ 113c Abs. 6).
ab 2025, alle zwei JahreDas Bundesgesundheitsministerium überprüft die Personalanhaltswerte (§ 113c Abs. 7).
bis 31. Dezember 2026Übergangsregel: Zusätzliche Assistenzstellen können auch mit Personal mit mindestens einjähriger medizinischer, sozialer oder hauswirtschaftlicher Qualifikation besetzt werden (§ 113c Abs. 3).
ab 1. Januar 2027So bis Ende 2026 besetzte Stellenanteile können zusätzlich zu den verhandelten Assistenzstellen vereinbart werden.

Begleitend lief ein Modellprogramm nach § 8 Abs. 3b SGB XI, in dem Einrichtungen die Umsetzung erprobt haben. Wie die Regeln in Ihrem Bundesland konkret aussehen, steht im jeweiligen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI.

Was die Einführung für Ihr Haus bedeutet

Das neue Personalbemessungsverfahren gilt für die vollstationäre Pflege, also für die Personalbemessung in der stationären Pflege von Pflegeheimen. PeBeM ist keine Pflicht, mehr Personal einzustellen. Es ist die Möglichkeit, mehr Personal zu vereinbaren, vor allem im Assistenzbereich. Daraus folgt eine Organisationsaufgabe: Wenn mehr Assistenzkräfte kommen, müssen Fachkräfte Aufgaben abgeben, Rollen müssen klar sein und der Dienstplan muss den neuen Qualifikationsmix abbilden. Ohne diese Schritte bleiben neue Stellen unbesetzt oder entlasten niemanden.

Die Einführung im eigenen Haus in 5 Phasen

  1. Entscheidung und Projektteam: Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitungen und Dienstplanverantwortliche benennen. Mitarbeitervertretung oder Betriebsrat früh einbinden.
  2. Ist-Analyse: Belegung je Pflegegrad, vorhandenes Personal je Qualifikationsniveau, Ausfallquoten, Dienstpläne und reale Abläufe. Die PeBeM-Berechnung zeigt, wie viel Personal je Gruppe möglich ist.
  3. Zielbild: Rollenmatrix, Tourenplanung und Schichtmodell für den neuen Qualifikationsmix entwickeln.
  4. Pilot und Schulung: in einem Wohnbereich starten, Teams und Dienstplanende schulen, Erfahrungen sammeln.
  5. Ausrollen und evaluieren: auf weitere Wohnbereiche übertragen, Kennzahlen wie Leasing, Mehrarbeit und Ausfall prüfen und nachsteuern.

Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Checkliste und typischen Fehlern steht im Leitfaden PeBeM umsetzen.

Schulungen zur Einführung

Xaver Bauer hat die Einführung der neuen Personalbemessung unter anderem in einer Online-Seminarreihe des ASB-Bildungswerks vermittelt und leitet Praxisworkshops beim bpa. Aktuelle Termine und Inhouse-Schulungen finden Sie unter Veranstaltungen.

Häufige Fragen

Was hat das GVWG mit PeBeM zu tun?

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ist im Juli 2021 in Kraft getreten und hat die Personalanhaltswerte für die vollstationäre Pflege in § 113c SGB XI festgeschrieben. Sie gelten seit dem 1. Juli 2023 und bilden die rechtliche Grundlage der neuen Personalbemessung (PeBeM).

Seit wann gilt PeBeM?

Seit dem 1. Juli 2023. Seitdem können vollstationäre Pflegeeinrichtungen in ihren Pflegesatzvereinbarungen Personal nach den Personalanhaltswerten des § 113c Abs. 1 SGB XI vereinbaren.

Gibt es eine Frist für die Einführung von PeBeM?

PeBeM selbst ist eine Möglichkeit, mehr Personal zu vereinbaren, keine Pflicht zu einem festen Termin. Feste Fristen gibt es für Teilbereiche: Alte Vergütungszuschläge mussten spätestens bis 31. Dezember 2025 in die Pflegesätze überführt werden, und Übergangsregeln für zusätzliche Assistenzstellen gelten bis 31. Dezember 2026.

Ist PeBeM Pflicht?

Die Mindestausstattung nach dem Rahmenvertrag des Bundeslandes ist verbindlich. Die Personalanhaltswerte nach § 113c Abs. 1 SGB XI sind Höchstwerte, bis zu denen Personal vereinbart werden kann. Ob und wie weit eine Einrichtung sie ausschöpft, wird in der Pflegesatzverhandlung festgelegt.

Wie lange dauert die Einführung von PeBeM in einer Einrichtung?

Das hängt von Größe, Ausgangslage und Personalsituation ab. Die Einführung umfasst Ist-Analyse, Zielbild mit Rollenmatrix und Tourenplanung, Pilotphase, Schulung und Ausrollen. Abgeschlossen ist sie erst, wenn Dienstplan und Abläufe im Alltag zum neuen Qualifikationsmix passen.

Wer unterstützt bei der Einführung von PeBeM?

Der Dienstplanbauer Xaver Bauer begleitet stationäre Pflegeeinrichtungen bei Analyse, Rollenmatrix, Tourenplanung, Dienstplanung und Schulung. Er ist im bpa-Beratungsnetzwerk gelistet und schult unter anderem für bpa und ASB-Bildungswerk. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Xaver Bauer

Xaver Bauer – Dienstplanbauer. Gesundheits- und Krankenpfleger, verantwortliche Pflegefachkraft, Experte außerklinische Intensivpflege, B.A. Gesundheits- und Sozialmanagement, ehemaliger Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter. Begleitet stationäre Pflegeeinrichtungen bei PeBeM, Dienstplanung und Ablauforganisation – bisher 35 Einrichtungen bei 9 Trägern. Profil auf LinkedIn →

Stand: Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien.

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