Die Personalanhaltswerte als Tabelle
| Qualifikationsgruppe | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Hilfskräfte ohne Ausbildung | 0,0872 | 0,1202 | 0,1449 | 0,1627 | 0,1758 |
| Assistenzkräfte (mind. einjährige Ausbildung) | 0,0564 | 0,0675 | 0,1074 | 0,1413 | 0,1102 |
| Fachkräfte | 0,0770 | 0,1037 | 0,1551 | 0,2463 | 0,3842 |
Vollzeitäquivalente je Bewohnerin bzw. Bewohner, Höchstwerte nach § 113c Abs. 1 SGB XI, gültig ab 1. Juli 2023.
Die Werte gelten je Pflegebedürftigem. Ein Wert von 0,1551 bedeutet: Für eine Bewohnerin mit Pflegegrad 3 können 0,1551 Vollzeitstellen Fachkraftpersonal vereinbart werden. Hinzu kommen Personalbedarfe, die das Gesetz ausdrücklich zusätzlich zulässt, etwa für Pflegedienstleitung, Qualitätsbeauftragte oder Praxisanleitung (§ 113c Abs. 5 Nr. 2). Welche Mindestausstattung gilt, regelt der Rahmenvertrag Ihres Bundeslandes.
Rechenbeispiel: Pflegeheim mit 80 Bewohnern

Angenommen, die Einrichtung hat folgende Belegung: 2 Bewohner mit Pflegegrad 1, 12 mit Pflegegrad 2, 26 mit Pflegegrad 3, 25 mit Pflegegrad 4 und 15 mit Pflegegrad 5.
| Pflegegrad | Bewohner | Hilfskräfte | Assistenzkräfte | Fachkräfte |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | 2 | 0,17 | 0,11 | 0,15 |
| PG 2 | 12 | 1,44 | 0,81 | 1,24 |
| PG 3 | 26 | 3,77 | 2,79 | 4,03 |
| PG 4 | 25 | 4,07 | 3,53 | 6,16 |
| PG 5 | 15 | 2,64 | 1,65 | 5,76 |
| Summe | 80 | 12,09 VZÄ | 8,90 VZÄ | 17,35 VZÄ |
Zusammen ergeben sich höchstens 38,34 Vollzeitstellen Pflege- und Betreuungspersonal nach § 113c Abs. 1. Davon entfallen rund 45 % auf Fachkräfte, 23 % auf Assistenzkräfte und 32 % auf Hilfskräfte. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel; maßgeblich sind Ihre Belegung, Ihr Rahmenvertrag und Ihre Pflegesatzvereinbarung.
Von Stellen zum Dienstplan: der häufigste Rechenfehler
Die berechneten VZÄ sind Stellen, keine Anwesenheiten. Ein Teil der Arbeitszeit fällt durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung weg. In der Praxis liegt dieser Ausfall häufig zwischen 22 und 33 % der Arbeitszeit. Bei 25 % Ausfall stehen von 38,34 Stellen im Durchschnitt nur rund 28,8 Vollzeitkräfte tatsächlich im Dienst.
Wer den Dienstplan mit den vollen Stellen plant, plant das Einspringen gleich mit ein. Deshalb gehört zur PeBeM-Berechnung immer eine Netto-Dienstplanung mit Ausfallquote.
So gehen Sie bei der Berechnung vor
- Belegung erfassen: aktuelle Bewohnerzahl je Pflegegrad, idealerweise als Durchschnitt mehrerer Monate.
- Personalanhaltswerte anwenden: je Pflegegrad und Qualifikationsgruppe multiplizieren und addieren.
- Rahmenvertrag prüfen: Mindestausstattung, Nachtdienst und zusätzliche Stellen für Leitung, Qualitätsbeauftragte und Praxisanleitung.
- Ist-Personal zuordnen: vorhandene Mitarbeitende nach Qualifikationsniveau zuordnen und die Lücke je Gruppe ermitteln.
- Netto rechnen: Ausfallquote abziehen und daraus die Besetzung je Schicht ableiten.
- In Abläufe übersetzen: Rollenmatrix, Tourenplanung und Dienstplan an den neuen Qualifikationsmix anpassen. Den Weg beschreibt der Leitfaden PeBeM umsetzen.
Im bpa-Praxisworkshop rechnet Xaver Bauer mit dem bpa-Personalrechner und zeigt, wie das Ergebnis in Regelbesetzung, Rollen und Dienstplan übersetzt wird.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Personalbedarf nach PeBeM?
Man multipliziert die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner je Pflegegrad mit den Personalanhaltswerten aus § 113c Abs. 1 SGB XI, getrennt für Hilfskräfte, Assistenzkräfte und Fachkräfte, und addiert die Ergebnisse. Das Ergebnis sind Vollzeitäquivalente, die höchstens vereinbart werden können.
Wie hoch sind die PeBeM-Personalanhaltswerte?
Je Pflegebedürftigem gelten für Fachkräfte 0,0770 (PG 1), 0,1037 (PG 2), 0,1551 (PG 3), 0,2463 (PG 4) und 0,3842 (PG 5) Vollzeitäquivalente. Für Assistenzkräfte 0,0564, 0,0675, 0,1074, 0,1413 und 0,1102, für Hilfskräfte ohne Ausbildung 0,0872, 0,1202, 0,1449, 0,1627 und 0,1758.
Was bedeutet VZÄ bei PeBeM?
VZÄ steht für Vollzeitäquivalent, also eine volle Stelle. Zwei Halbtagskräfte ergeben zusammen ein VZÄ. Die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI sind in VZÄ je Pflegebedürftigem angegeben.
Sind die PeBeM-Werte Mindest- oder Höchstwerte?
Die Werte aus § 113c Abs. 1 SGB XI sind Höchstwerte für die Pflegesatzvereinbarung. Die Mindestausstattung regeln die Rahmenverträge der Länder. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Bestandsschutz oder sachlichen Gründen, kann auch mehr Personal vereinbart werden (§ 113c Abs. 2).
Warum reicht die PeBeM-Berechnung nicht für den Dienstplan?
Weil die berechneten Stellen Urlaub, Krankheit und Fortbildung nicht abziehen. Bei einer Ausfallquote von 25 % ist im Durchschnitt nur rund drei Viertel des Personals anwesend. Der Dienstplan braucht deshalb eine Netto-Planung mit Ausfallquote.
Stand: Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien.
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