Qualifikationsniveaus

PeBeM Qualifikationsniveaus: QN 1 bis QN 4 mit Tabelle und Aufgaben.

Die PeBeM-Qualifikationsniveaus QN 1 bis QN 4 als Tabelle: wer dazugehört, welche Aufgaben passen und wie viel Personal § 113c SGB XI je Gruppe vorsieht.

Kurz beantwortet

PeBeM ordnet Pflege- und Betreuungspersonal Qualifikationsniveaus (QN) zu. QN 1 und QN 2 sind Hilfskräfte ohne Ausbildung, QN 3 sind Assistenzkräfte mit mindestens einjähriger, landesrechtlich geregelter Ausbildung, QN 4 und höher sind Pflegefachkräfte. § 113c SGB XI legt für diese drei Gruppen eigene Personalanhaltswerte je Pflegegrad fest. In der Praxis entscheidet die Rollenmatrix, welche Aufgaben welches QN übernimmt.

Die Qualifikationsniveaus im Überblick

Die Qualifikationsniveaus bei PeBeM: QN 1 und QN 2 Hilfskräfte, QN 3 Assistenzkräfte, QN 4 und höher Pflegefachkräfte
QNWer gehört dazu?Gruppe nach § 113cTypische Aufgaben im Wohnbereich
QN 1Hilfskräfte ohne pflegerische Ausbildung, nach kurzer EinarbeitungHilfskräfte ohne AusbildungUnterstützung bei Grundpflege und Mahlzeiten, Begleitung, Alltagsgestaltung, Beobachtungen strukturiert weitergeben
QN 2Hilfskräfte mit pflegerischer Basisqualifikation, z. B. Pflegebasiskurs
QN 3Assistenzkräfte mit landesrechtlich geregelter, mindestens einjähriger Helfer- oder AssistenzausbildungAssistenzkräfteeigenständige Grundpflege nach Pflegeplanung, je nach Landesrecht und Delegation ausgewählte behandlungspflegerische Maßnahmen, Rückmeldung an die Fachkraft
QN 4 und höherPflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung, auch mit Weiterbildung oder StudiumFachkräftevorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG: Pflegebedarf erheben, Pflegeprozess steuern, Qualität sichern; dazu Behandlungspflege, Anleitung und Delegation

Die Aufgabenspalte beschreibt typische Zuordnungen. Was eine Assistenzkraft konkret übernehmen darf, hängt vom jeweiligen Landesrecht, ihrer Ausbildung und der Delegation durch die Fachkraft ab. Genau das hält eine Rollenmatrix für Ihre Einrichtung verbindlich fest.

Wie viel Personal je Gruppe vorgesehen ist

§ 113c Abs. 1 SGB XI legt für jede der drei Gruppen eigene Personalanhaltswerte je Pflegegrad fest. Sie sind Höchstwerte für die Pflegesatzvereinbarung:

QualifikationsgruppePG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Hilfskräfte ohne Ausbildung0,08720,12020,14490,16270,1758
Assistenzkräfte (mind. einjährige Ausbildung)0,05640,06750,10740,14130,1102
Fachkräfte0,07700,10370,15510,24630,3842

Vollzeitäquivalente je Bewohnerin bzw. Bewohner, Höchstwerte nach § 113c Abs. 1 SGB XI, gültig ab 1. Juli 2023.

Daraus ergibt sich der Qualifikationsmix je Pflegegrad. Der Fachkraftanteil steigt mit dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 3 entfallen rechnerisch rund 38 % der Stellen auf Fachkräfte, bei Pflegegrad 4 rund 45 % und bei Pflegegrad 5 rund 57 %. Wie Sie daraus den Bedarf Ihrer Einrichtung berechnen, zeigt die Seite PeBeM-Berechnung mit Rechenbeispiel.

Was das Gesetz zu Qualifikationen zusätzlich regelt

  • Höhere Qualifikation zählt mit: Die Anforderungen an Hilfs- und Assistenzstellen sind auch erfüllt, wenn dort Personal mit höherer Qualifikation arbeitet (§ 113c Abs. 5 Nr. 3).
  • Andere Fachkräfte: Für Fachkraftstellen können neben Pflegefachpersonen auch andere Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich vorgesehen werden, etwa Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder staatlich anerkannte Hauswirtschafter. Die Details regeln die Rahmenverträge der Länder.
  • Übergang bis Ende 2026: Für zusätzliche Assistenzstellen über der Mindestausstattung kann eine Einrichtung bis zum 31. Dezember 2026 auch Personal mit mindestens einjähriger medizinischer, sozialer oder hauswirtschaftlicher Qualifikation einsetzen, das Fachkräfte entlastet (§ 113c Abs. 3).
  • Berufsbegleitende Ausbildung: Auf diesen Stellen können auch Pflegehilfskräfte arbeiten, die berufsbegleitend eine Assistenz- oder Fachkraftausbildung absolvieren.

Warum die QN-Zuordnung allein nicht reicht

Viele Einrichtungen haben ihre Mitarbeitenden den Qualifikationsniveaus zugeordnet, aber im Alltag macht weiter jeder alles. Dann bleibt die Fachkraft in der Grundpflege gebunden, und die zusätzlichen Assistenzstellen entlasten nicht. Wirksam wird der Qualifikationsmix erst, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  1. eine Rollenmatrix, die Aufgaben, Delegation und Rückmeldewege je QN festlegt,
  2. eine stationäre Tourenplanung, die Leistungen je Schicht dem passenden QN zuordnet,
  3. ein Dienstplan, der die Qualifikationen je Schicht und Wohnbereich abbildet. Wie das gelingt, beschreibt der Leitfaden PeBeM umsetzen.

Häufige Fragen

Welche Qualifikationsniveaus gibt es bei PeBeM?

PeBeM unterscheidet QN 1 (Hilfskräfte ohne pflegerische Ausbildung), QN 2 (Hilfskräfte mit Basisqualifikation), QN 3 (Assistenzkräfte mit mindestens einjähriger, landesrechtlich geregelter Ausbildung) und QN 4 und höher (Pflegefachkräfte). § 113c SGB XI fasst sie zu drei Gruppen zusammen: Hilfskräfte ohne Ausbildung, Assistenzkräfte und Fachkräfte.

Was ist QN 3 in der Pflege?

QN 3 steht für Assistenzkräfte mit einer landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr. Für sie gelten bei PeBeM eigene Personalanhaltswerte nach § 113c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI.

Was darf eine Assistenzkraft (QN 3) übernehmen?

Typisch sind eigenständige Grundpflege nach Pflegeplanung und, je nach Landesrecht, Ausbildung und Delegation, ausgewählte behandlungspflegerische Maßnahmen. Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG wie die Steuerung des Pflegeprozesses bleiben bei der Pflegefachkraft. Die Einrichtung legt die Zuordnung in einer Rollenmatrix fest.

Wie hoch ist der Fachkraftanteil bei PeBeM?

Er hängt vom Pflegegrad ab. Nach den Personalanhaltswerten des § 113c SGB XI liegt der rechnerische Fachkraftanteil bei Pflegegrad 3 bei rund 38 %, bei Pflegegrad 4 bei rund 45 % und bei Pflegegrad 5 bei rund 57 %. Für die ganze Einrichtung ergibt er sich aus der Verteilung der Pflegegrade.

Zählt eine Fachkraft auch auf einer Assistenzstelle?

Ja. Nach § 113c Abs. 5 Nr. 3 SGB XI sind die Qualifikationsanforderungen für Hilfs- und Assistenzstellen auch erfüllt, wenn dort Personal mit höherer Qualifikation eingesetzt wird.

Xaver Bauer

Xaver Bauer – Dienstplanbauer. Gesundheits- und Krankenpfleger, verantwortliche Pflegefachkraft, Experte außerklinische Intensivpflege, B.A. Gesundheits- und Sozialmanagement, ehemaliger Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter. Begleitet stationäre Pflegeeinrichtungen bei PeBeM, Dienstplanung und Ablauforganisation – bisher 35 Einrichtungen bei 9 Trägern. Profil auf LinkedIn →

Stand: Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien.

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